Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AGB Stand 29.07.2025
Kälte- und Klimatechnik Gruber GmbH
An der Römerstr. 28 · 89331 Burgau
Telefon: 0160 94579229 · E-Mail: info@kaelteklima-gruber.de · www.kaelteklima-gruber.de
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Kälte-
und Klimatechnik Gruber GmbH. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich
anerkannt wurden.
2. Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung
zustande.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Kälte- und Klimatechnik Gruber GmbH behält sich vor, bei Auftragserteilung oder Anlieferung der Ware
eine Abschlagszahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes zu verlangen. Weitere Abschlagszahlungen
können nach Absprache vereinbart werden.
Der jeweils verbleibende Rechnungsbetrag ist innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung ohne
Abzug zu zahlen.
4. Lieferung und Ausführung
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Bei höherer Gewalt oder
Lieferengpässen verlängern sich Fristen entsprechend.
5. Gefahrübergang
Die Gefahr geht bei Unternehmern mit Übergabe an das Transportunternehmen über, bei Verbrauchern erst
mit Übergabe der Ware.
6. Gewährleistung
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistung 12 Monate, für Verbraucher gelten die gesetzlichen Fristen.
Fremdeingriffe oder unsachgemäße Nutzung schließen die Gewährleistung aus.
7. Mitwirkungspflichten und bauseitige Leistungen
Der Kunde stellt sicher:
- freien Zugang zu den Montagebereichen
- bauseitige Zuleitungen, ggf. Kernbohrungen
- Alle nach Abschluss der Montage notwendigen Maler-, Verputz- und brandschutztechnischen Arbeiten
obliegen dem Auftraggeber.
- Für Beschädigungen an unbekannten Leitungen übernehmen wir keine Haftung.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Kunde informiert uns bei
Zugriffen Dritter unverzüglich.
9. Abnahme
Die Leistung gilt als abgenommen, wenn keine formale Abnahme erfolgt und die Anlage in Betrieb
genommen oder 7 Tage nach Fertigstellung nicht beanstandet wird.
10. Wartungsverträge und Service
Wartungsverträge verlängern sich automatisch, wenn sie nicht 3 Monate vor Laufzeitende gekündigt werden.
Ein Wartungsvertrag kann Voraussetzung für verlängerte Garantien sein. Notdiensteinsätze außerhalb der
Geschäftszeiten werden separat berechnet.
11. Servicepauschalen und Zusatzkosten
Anfahrts-, Arbeits- und Materialkosten richten sich nach Aufwand und gültiger Preisliste. Ersatzteile und
Verbrauchsmaterialien werden separat abgerechnet.
12. Haftung bei Fremdeingriffen
Fremdeingriffe oder Änderungen an Anlagen führen zum Erlöschen aller Garantieansprüche. Schäden
durch Bedienfehler, Stromausfall oder äußere Einflüsse sind ausgeschlossen.
13. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist Burgau. Gerichtsstand ist Günzburg. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt
die Wirksamkeit der übrigen unberührt.