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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB Stand 29.07.2025

Kälte- und Klimatechnik Gruber GmbH

An der Römerstr. 28 · 89331 Burgau

Telefon: 0160 94579229 · E-Mail: info@kaelteklima-gruber.de · www.kaelteklima-gruber.de

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Kälte-

und Klimatechnik Gruber GmbH. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich

anerkannt wurden.

2. Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung

zustande.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Kälte- und Klimatechnik Gruber GmbH behält sich vor, bei Auftragserteilung oder Anlieferung der Ware

eine Abschlagszahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes zu verlangen. Weitere Abschlagszahlungen

können nach Absprache vereinbart werden.

Der jeweils verbleibende Rechnungsbetrag ist innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung ohne

Abzug zu zahlen.

4. Lieferung und Ausführung

Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Bei höherer Gewalt oder

Lieferengpässen verlängern sich Fristen entsprechend.

5. Gefahrübergang

Die Gefahr geht bei Unternehmern mit Übergabe an das Transportunternehmen über, bei Verbrauchern erst

mit Übergabe der Ware.

6. Gewährleistung

Für Unternehmer beträgt die Gewährleistung 12 Monate, für Verbraucher gelten die gesetzlichen Fristen.

Fremdeingriffe oder unsachgemäße Nutzung schließen die Gewährleistung aus.

7. Mitwirkungspflichten und bauseitige Leistungen

Der Kunde stellt sicher:

- freien Zugang zu den Montagebereichen

- bauseitige Zuleitungen, ggf. Kernbohrungen

- Alle nach Abschluss der Montage notwendigen Maler-, Verputz- und brandschutztechnischen Arbeiten

obliegen dem Auftraggeber.

- Für Beschädigungen an unbekannten Leitungen übernehmen wir keine Haftung.

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Kunde informiert uns bei

Zugriffen Dritter unverzüglich.

9. Abnahme

Die Leistung gilt als abgenommen, wenn keine formale Abnahme erfolgt und die Anlage in Betrieb

genommen oder 7 Tage nach Fertigstellung nicht beanstandet wird.

10. Wartungsverträge und Service

Wartungsverträge verlängern sich automatisch, wenn sie nicht 3 Monate vor Laufzeitende gekündigt werden.

Ein Wartungsvertrag kann Voraussetzung für verlängerte Garantien sein. Notdiensteinsätze außerhalb der

Geschäftszeiten werden separat berechnet.

11. Servicepauschalen und Zusatzkosten

Anfahrts-, Arbeits- und Materialkosten richten sich nach Aufwand und gültiger Preisliste. Ersatzteile und

Verbrauchsmaterialien werden separat abgerechnet.

12. Haftung bei Fremdeingriffen

Fremdeingriffe oder Änderungen an Anlagen führen zum Erlöschen aller Garantieansprüche. Schäden

durch Bedienfehler, Stromausfall oder äußere Einflüsse sind ausgeschlossen.

13. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist Burgau. Gerichtsstand ist Günzburg. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt

die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

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